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Digitalisierung durch Kanzleisoftware. Die Musterfeststellungsklage als Digitalisierungsmotor.

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Unter der Überschrift Musterfeststellungsklage erlangt die Digitalisierung von Kanzleien und Gerichten eine neue Bedeutung.

Die Nachfrage nach anwaltlicher Vertretung steigt. Mit der Musterfeststellungsklage hat auch das deutsche Rechtssystem ein Format der Sammelklage eingeführt. Das führt zu erheblichem Mehraufwand in Kanzleien. Mit dem Einsatz von Legal-Tech-fähiger Kanzleisoftware können Kanzleien den Ansturm managen und wirtschaftlich arbeiten.

Die Demokratisierung des Rechts wird durch das Internet immer weiter vorangetrieben. Der Zugang zu Informationen ist heute leichter denn je. Wo man früher noch einen Bibliotheksausweis erstellen und dann aufwendig Bücher mit Register- und Karteikarten zusammensuchen musste, reichen heute wenige Klicks. Informationen sind nicht nur schnell, sondern auch überall verfügbar. So sind nicht nur Preisvergleiche möglich, sondern auch das Aneignen von Wissen.

Verbraucherportale schaffen Masse.

Auch an Juristen und Kanzleien geht die veränderte Situation nicht vorbei. Sie müssen lernen, ihre Kanzlei und ihre Dienstleistung mehr und mehr ins Netz zu verlagern. Vorreiter auf dem Gebiet Digitalisierung sind Anwälte und Kanzleien naturgemäß nicht. Allerdings steigt die Nachfrage nach Rechtsdienstleistungen auch dadurch, dass man sich als juristischer Laie gut über seine Rechte und den Verbraucherschutz informieren kann. Verbraucherportale tun ihr Übriges – sie machen Recht smart, verkäuflich und preisverbindlich. Plattformen wie Flight-right oder wenigermiete.de sind allerdings auch darauf ausgerichtet, dem Verbraucher zu seinem Recht zu verhelfen. Dabei fokussieren sie sich auf bestimmte Problemstellungen, um besser, schneller und möglichst automatisiert helfen zu können.

Der Zugang zum Expertentipp ist leichter geworden, als er es in der Vergangenheit je war. In einer Kontaktmaske im Portal stellt man sein Problem dar. Man muss niemanden anrufen, mit niemandem über das Problem sprechen. Das Expertenwissen ist schnell und unbürokratisch zu haben. Dabei ist es „barrierefrei“, denn der Rechtsuchende legt Hemmungen so einfacher ab und scheut den Gang zum Anwalt nicht. Die Portale für Probleme mit beispielsweise Airlines oder Vermietern arbeiten voll digitalisiert und können so sehr viele Anfragen gleichzeitig bearbeiten. Damit ist es ihnen möglich, auch weniger wirtschaftliche Mandate zu übernehmen. Demokratisierung des Rechts geht also damit einher, auch das weniger wirtschaftliche Massengeschäft stemmen zu können. Dieses Massengeschäft wird auch nahtlos an die Verteidigerseite weitergegeben. Auch sie wird mit der großen Menge an Klagen konfrontiert und ist gefordert, der Flutwirtschaftlich sinnvoll in der Bearbeitung zu begegnen.

Ein noch neues Instrument des Verbraucherschutzes ist die Musterfeststellungsklage.

Diese Form der Klage wurde 2018 in Deutschland eingeführt. Hintergrund dieser Gesetzgebung waren gehäufte Ansprüche von Verbrauchern aus dem Dieselskandal rund um Volkswagen. Bis dahin gab es diese Art der Sammelklage in Deutschland nicht. Seitdem häufen sich die Anlässe, eine Mustersammelklage in Erwägung zu ziehen: Vom bereits genannten VW-Skandal bis hin zu Wirecard – dort, wo viele Menschen, Unternehmen, Institutionen einen Schaden erlitten haben, ist die Musterfeststellungsklage nicht fern. Es ist davon auszugehen, dass auch die aktuelle Coronapandemie Musterfeststellungsklagen nach sich ziehen wird. Von den Pandemiemaßnahmen sind viele Menschen auch existentiell betroffen – Fragen nach der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen werden aufgeworfen. Wirtschaftlich wird die aktuelle Krise viele Menschen vor Probleme stellen. Genau diese potentiellen Massenansprüche sind der Anwendungsbereich dieses Instruments.

Sinn und Zweck der Einführung der Musterfeststellungsklage ist es, bei Massenschädigungen für jeden Verbraucher den Zugang zu rechtlicher Vertretung zu gewährleisten. Vor Einzelverfahren wird oft zurückgeschreckt. Betroffene scheuen Anwalts- und eventuell drohende Gerichtskosten, die von Privatpersonen regelmäßig nur schwer zu stemmen sind. In der Regel haben sie keine Erfahrung vor Gericht. Diese bestehenden Hemmschwellen werden sehr häufig nicht überwunden. Einfacher ist es, sich einer bereits bestehenden Klage anzuschließen und Teil eines großen Pools an Klägern zu sein. Der individuelle Aufwand wird so für den Einzelnen geringer.

In den Kanzleien der Verteidigerseite jedoch wird der Druck größer. Im Musterfeststellungsverfahren erhöht sich der Aufwand für Juristen erheblich: Die vielen Kläger produzieren viele Daten und Informationen, die aufgenommen, gesammelt und ausgewertet werden müssen. Mit diesem Informationsfluss müssen Kanzleien umgehen und die Daten gut organisieren und zudem sichern.

Im Fall des VW-Dieselskandals gab es für die Anwälte der Kläger mehrere Hunderttausend Geschädigte zu betreuen, für die Verteidiger die gleiche Menge an Forderungen zu bearbeiten. Die verursachte Menge an Arbeit und Papier bezeichnete einer der am Verfahren beteiligten Anwälte als „eine Zumutung für Anwälte“.

Mit dieser Klageform ist Neuland betreten worden. In der Praxis müssen jetzt die nötigen Erfahrungen erst noch gesammelt werden. Anwälte setzen sich derzeit aktiv mit Kanzleimanagement, Software und Legal-Tech auseinander. Sie müssen herausfinden, wie sie Massenverfahren wirtschaftlich sinnvoll und effizient stemmen können.

Mit der Digitalisierung gehen echte Herausforderungen für den Rechtsmarkt einher.

Das alles ist noch verhältnismäßig neu, und die wenigsten Kanzleien sind darauf wirklich vorbereitet. Und so bekommt der Kanzleialltag zunehmend Probleme. Oft sind Kanzleien bereits jetzt an ihrer Kapazitätsgrenze, ein Mehr an Fällen geht eben nicht mit einem Mehr an Zeit dafür einher.

Aber am Ende mag das, was das Problem auslöst, auch das sein, was es beheben kann – getreu dem Motto: „Wo der Schmerz ist, ist der Weg“. Denn den Schwierigkeiten, die durch die Digitalisierung in Kanzleien ausgelöst werden, stehen Kanzleien am besten mit denselben Tools gegenüber: mit der digitalisierten Kanzlei und automatisierter Mandatsbearbeitung, wenn es möglich ist.

beA als erster behördlicher Schritt.

Auch die Behörden haben erkannt, dass man um die Digitalisierung des Rechtswesens nicht herumkommt. Ihr eigenes Instrument ist das besondere elektronische Anwaltspostfach, das beA.

Über diese gesicherten Wege kann (und muss zukünftig) jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt mit Gerichten kommunizieren. Juristen sind oder werden (je nach Bundesland) dazu verpflichtet, dieses Postfach zu nutzen. Und im Licht der Massenklagen bekommt das beA eine steigende Bedeutung. Am Ende handelt es sich um die digitale Anbindung an die Gerichte mit allen Möglichkeiten, die das mit sich bringt. Auch bei den Schwierigkeiten der Umsetzung des beAs wird klar, dass die Anwaltschaft sich schwertut mit der Digitalisierung der eigenen Dienstleistung. Allerdings führt daran kein Weg vorbei.

Ein Problem für Kanzleien: hochsensible Daten.

Natürlich sind Daten, die in Kanzleien gesammelt werden, hochsensibel. Das heißt, die Kammer, die mit der Umsetzung des beAs beauftragt ist, tut gut daran, mit dem beA einen sicheren Weg der Kommunikation mit den Gerichten zu schaffen. Datenschutz gilt auch hier. Und die Gefahren sind spätestens seit der DSGVO-Einführung deutlich geworden.

„Um Digitalisierung mit dem nötigen Datenschutz auch in der Kanzlei professionell einzuführen, brauchen Kanzleien eine Kanzleisoftware, die all die gesetzlichen Forderungen unterstützt.“

Doch nicht nur auf dem Weg von der Kanzlei ins Gericht und umgekehrt ist der Datenschutz elementar wichtig. Auch innerhalb der Kanzlei muss der Datenschutz eine zentrale Rolle spielen.

Kanzleisoftware hilft in ein digitales Arbeitsleben.

Um Digitalisierung mit dem nötigen Datenschutz auch in der Kanzlei professionell einzuführen, brauchen Kanzleien eine Kanzleisoftware, die all die gesetzlichen Forderungen unterstützt. Allerdings ist die richtige Software natürlich nicht nur ein Garant für den Datenschutz, sondern auch in der Lage, größere Mengen an Anfragen zu bewältigen und Massenklagen effizient zu bearbeiten.

Bei einer Musterfeststellungsklage ist eine individuelle Bearbeitung der Daten des Einzelfalls in der Regel nicht nötig. Inhalt und Anspruchsgrundlage sind übertragbar. Es geht um Standardisierungen und Projektabläufe, die die Kanzlei im Alltag entlasten. Ist darüber hinaus das beA optimal eingebunden und datenschutzkonform in die Kanzleisoftware eingebettet, reduziert das vor allem bei der Bearbeitung vieler Forderungen den Aufwand für die Kanzlei enorm. Abläufe funktionieren smart, automatisiert, schnell und vor allen Dingen wirtschaftlich.

Zeit für Digitalisierung.

Unter der Überschrift Musterfeststellungsklage erlangt die Digitalisierung von Kanzleien und Gerichten eine neue Bedeutung. Der damit verbundene Aufwand ist mit den althergebrachten Strukturen der Einzelfallbearbeitung schlicht nicht zu leisten. Spätestens mit dieser Klageform muss die Digitalisierung Einzug in die Kanzleien halten. Tut sie das nicht, arbeiten Kanzleien nicht effizient, schaden sich wirtschaftlich und setzen sich selbst ins potenzielle Aus.

Dieser Artikel erschien im e-Justice Magazin Ausgabe 2 | Dezember 2020. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier als PDF zum Download.

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