Qualitätssicherung
Qualität ist kein Zufall. Sie ist das Ergebnis einer grundlegenden Haltung und entsprechendem Handeln.
Nachhaltigkeit
Software und Informationssysteme für Insolvenzverwalter, Gerichte, Kanzleien, Rechtsabteilungen und Justizverwaltungen.
Services
Erbringung von Professional Services: Softwareeinführungsprojekte, Beratung, Support.
Qualitätsmanagement
Unterstützung bei der Analyse und Optimierung von Arbeitsabläufen und Qualitätsmanagementsystemen für Kanzleien.
Implementierung
Konzeption, Entwicklung, Beratung und Implementierung kundenspezifischer Lösungen der Informationstechnologie für den rechtsberatenden Berufsstand.
Outsourcing
Personelle Unterstützung von Kanzleien in allen Bereichen eines Insolvenz- oder Sanierungsverfahren.
Mandantenbindung und Gewinnung
Wir unterstützen Ihre Mandantenkommunikation mit Informationen zum Markt und der Situation Ihrer Mandanten. Inklusive Versandfunktion.
Auszug unserer aktuellen Zertifikate und Gutachten sowie Informationen für Ihre Sicherheit.
LEXolution.DMS Pro | Informationen zu Revisionssicherheit und den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff (GoBD)
Audicon GmbH
Bescheinigung der technischen Korrektheit der GoBD-Exportschnittstelle in WINSOLVENZ.
Gutachten Noerr LLP – Datenschutz und Berufsrecht beim Einsatz von LEXolution.FLOW
Datenschutz und Berufsrecht beim Einsatz von LEXolution.FLOW: Bitte senden Sie mir das Gutachten als PDF zu.
Gutachten Noerr LLP – DSGVO-konformer Einsatz von LEXolution.CONTACT (bisher LEXolution.CRM)
Bitte senden Sie mir das Gutachten als PDF zu.
Was wir im Bereich Produktsicherheit tun.
оn-premises Lösungen der STP
Für die on-premises Produkte der STP können Sie die Rechtevergabe detailliert regeln und jedem User genau das zugänglich machen, was er für seine Arbeit benötigt. Wie das genau funktioniert, ist Teil des Implementierungsprojekts, und wird in der Doku der Produkte beschrieben.
Einblick in die Rechtevergabe am Beispiel LEXolution.KMS Pro
Bei LEXolution.KMS Pro beispielsweise findet die Rechtevergabe über die Verteilung zahlreicher Funktionseinzelrechte auf Rechteprofile statt. Diese Profile sind Benutzergruppen zugewiesen, auf welche die einzelnen Benutzer verteilt werden.
Die Funktionseinzelrechte regeln, welche Funktionen vom User ausgeführt werden dürfen, was angezeigt oder aktiviert ist, was gelesen und nicht bearbeitet werden kann etc. Auf Kontakte bezogen gibt es beispielsweise die Funktionseinzelrechte „Kontakte lesen“, „Kontakte neu anlegen“, „Kontakte bearbeiten“, „Kontakte löschen“ etc. Auch Benutzergruppen ohne Rechteprofile können erstellt werden. Und auch die Auswahl einzelner User ist möglich, die beispielsweise Zugriff auf eine bestimmte Akte erhalten sollen.
Wenn Sie auswählen, welche Benutzer und Benutzergruppe Zugriffsrechte für eine Akte erhalten sollen, werden Ihnen alle Benutzer und Benutzergruppen angezeigt. Vergebene Zugriffsrechte können automatisch in das Dokumentenmanagementsystem LEXolution.DMS Pro gespiegelt werden.
Die detaillierte Rechtevergabe in WINSOLVENZ erfolgt nach dem gleichen Muster.
Sicherheit am Beispiel LEXolution.DMS Pro Mobile DESK
Mit LEXolution.DMS Pro Mobile DESK nehmen Sie Ihre Dokumente überall mit hin – und greifen via Mobiltelefon oder Tablet über sämtliche Browser ganz bequem darauf zu. Ganz ohne WLAN oder VPN.
Alle Dokumente bleiben dabei sicher auf Ihrem Kanzleiserver liegen. Damit die Dokumente mobil verfügbar sind, betreiben wir lediglich eine Cloud-seitige Infrastruktur, die eine direkte Verbindung mit Ihrem Kanzleiserver ermöglicht – ganz ohne VPN.
Der Datenaustausch erfolgt über einen Ende-zu-Ende-verschlüsselten Tunnel zwischen Ihrem mobilen Endgerät und Ihrem Kanzleiserver. Sämtliche Daten, wie beispielsweise Dokumente und Aufgaben, werden ausschließlich durch diesen sicheren Tunnel übertragen. Dadurch können nicht einmal wir als STP Ihre Dokumente mitlesen. Ermöglicht wird diese höchste Sicherheit durch die state-of-the-art Verschlüsselungsstandards AES-GCM 256 und ECDH/ECDSA on curve P-256.
Wir nehmen das Berufsgeheimnis und die Sicherheit Ihrer Daten ernst.
STP Cloud


Die STP Cloud und LegalSmartTech-Lösungen sind § 203 StGB compliant.
STP erfüllt mit der STP Cloud, den Apps, Prozessen und LEXolution.FLOW sowie den genutzten Subunternehmern die hohen Anforderungen an das Berufsträgergeheimnis nach § 203 StGB und den Bestimmungen des § 43 e BRAO.
Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, ob und wie Berufsträger unsere Produkte rechtssichereinsetzen können, sprechen Sie uns an – auf das Rechtsgutachten der NOERR LLP zu unseren Cloud-Lösungen.
Die Server stehen in der Schweiz extra abgeschirmt. Auch hierzu haben wir ein Gutachten, dass Sie sehr gerne bei uns anfordern dürfen.
Mit regelmäßigen Befragungen überprüfen wir ständig unseren Standort, um frühzeitig Maßnahmen ergreifen zu können und unsere Qualität zu halten.
Der Net Promoter Score zeigt die Weiterempfehlung
TOP JOB bestätigt herausragende Arbeitgeber

Zum dritten Mal nach 2011 und 2015 wurde die STP Group als herausragender Arbeitgeber ausgezeichnet. Die vom Institut für Führung und Personalmanagement der Universität St. Gallen erhobenen Unternehmensdaten bescheinigen uns eine sehr hohe Mitarbeiterzufriedenheit – das „TOP JOB“- Siegel dürfen wir für zwei weitere Jahre führen.

Zusätzlich erhielten wir die Auszeichnung „TOP JOB Ausbildungsbetrieb 2021“. In diesem Bereich gehört die STP Group zu den 10 besten Unternehmen.
jetzt Kontakt auf.