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Infoseite zum Elektronischen Rechtsverkehr
Die Rechtsgrundlagen des ERV
Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) nimmt weiter Gestalt an und stellt Sie und uns vor immer neue Herausforderungen, die es im Alltag zu bewältigen gilt.
Ziel dieser Veränderungen und der daraus resultierenden digitalen Kommunikation ist es, den Beteiligten an gerichtlichen Verfahren die Abgabe verbindlicher Erklärungen gegenüber den Gerichten und Justizbehörden in elektronischer Form zu ermöglichen.
Nachdem das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bereits seit 01.01.2018 passiv genutzt werden musste, tritt nun am 01.01.2022 die aktive Nutzungspflicht des beA in Kraft. Ab diesem Moment sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtet, den Gerichten Dokumente elektronisch über das beA zu übermitteln.
Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter müssen ab November 2021 an einigen Gerichten in Nordrhein-Westfalen bereits Tabellen und Verzeichnisse im XJustiz-Format übersenden.
Dies bringt neue Herausforderungen und Fragestellungen mit sich. Aufgabe für uns, als Softwaredienstleister, ist es nun, Ihnen die Bewältigung dieser Anforderungen in möglichst sicherer und komfortabler Weise zu ermöglichen.
Finden Sie nachfolgend zunächst die wesentlichen, rechtlichen Grundlagen des ERV, die konkreten Anforderungen, die an Ihre Kanzlei gestellt werden sowie aktuelle Rechtsprechung hierzu.
1. § 130 d ZPO
Aktive Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden
2. ERVV
Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach
3. ERV-Ausbau-G
Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 (BGBL 2021, Teil I, Nr. 71 vom 11.10.2021)
7. ERVB 2022
Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022 vom 22.11.2021
8. ERVGerFöG
Gesetz zur Förderung des
elektronischen Rechtsverkehrs
mit den Gerichten (dort insbes. Art. 26 Abs. 7)
9. Empfehlung der BLK
Empfehlung der Bund-Länder-Kommission (BLK) hinsichtlich eines PDF-Formates als Standard für elektronische Akten und den Dokumentenaustausch
10. RAVPV
Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung – RAVPV)
11. Elektr. Schriftgutübergabe
Elektronische Schriftgutübergabe im XJustiz-Format 3.2.1 (NRW) gem. § 2 Abs. 2 eTab InsO NRW
12. Namenskonventionen
Namenskonventionen für Dokumente der Justiz
in NRW
16. § 31a Abs. 6 BRAO
17. § 78n Abs. 1 BnotO
18. Elektr. Schutzschriftenrgstr.
Elektronisches Schutzschriftenregister gem. § 945 a ZPO, § 49c BRAO
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