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Aufzeichnung des DIGITALKs „HOW TO | Künstliche Intelligenz: Einsatz in der Rechtspraxis“

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Am 22. Juni fand der vorerst letzte DIGITALK aus unserer HOW-TO-Reihe statt.

55 Teilnehmer fanden virtuell zusammen, um drei Top-Referenten live auf Zoom zu erleben und das Thema Künstliche Intelligenz in der Rechtspraxis zu diskutieren.

Den thematischen Start dieses DIGITALKS gestalteten Dr. David Penner, Head of Strategy & Global Legal Protection bei der ERGO Digital Ventures AG und Dr. Christian Hörndlein, Innovationsberater für KI- und datengetriebene Geschäftsmodelle, derzeit mit Fokus auf Legal Tech. Sie informierten in ihrem gemeinsamen Vortrag über die Grundlagen verschiedener KI-Technologien und gaben so Antworten auf die Frage, was KI eigentlich ist.

Wer heute über KI spricht, meint meist Deep Learning (Neural Networks), stark vereinfacht gesagt eine hintereinandergeschaltete Matrizenmultiplikation, in Anlehnung daran, wie das menschliche Gehirn lernt. Deep Learning deckt im Gegensatz zu anderen, früheren KI-Technologien keine linearen  Zusammenhänge auf, es erfordert vielmehr sehr viele Daten und bietet kaum bzw. keine Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse oder resultierenden Aktionen.

Dr. Christian Hörndlein: „Bei der Komplexität von Deep-Learning-Anwendungen wird es eine sehr große Herausforderung sein, diese komplett nachvollziehbar zu gestalten.“

Selbstfahrende Autos, Bilderkennung bei Menschen und Tieren, Spracherkennung und Übersetzungen sind Beispiele für Anwendungsgebiete, in welchen Deep Learning erfolgreich eingesetzt wird.

In der Rechtspraxis bietet KI vor allem dann eine große Unterstützung, wenn vorab klar definierte Geschäftsprozesse digitalisiert werden und im nächsten Schritt mittels KI viel effizienter ablaufen können, beispielsweise wenn PDFs nach bestimmten Begriffen gescannt werden um dann kategorisiert zu werden oder ein nächster Schritt automatisch ausgelöst werden soll. Das ist insbesondere im Massengeschäft ein enormer Vorteil, da KI in der gleichen Zeit deutlich mehr leistet als menschliches Tun.

Kirstin Schwedt, Partnerin im Bereich Dispute Resolution von Linklaters, ging in ihrem Vortrag des DIGITALKs zuerst auf Grenzen und Risiken von KI ein. Beispielsweise darauf, dass es früher oder später ein Thema vor Gericht sein wird, ob maschinell geprüfte Dokumente im Streitfall gelten werden. Fragen wie: wie groß ist die zu Grunde liegende Datenmenge und -aktualität, wurde das KI-System richtig trainiert, sind die Ergebnisse nachvollziehbar etc. werden zu beantworten sein. Der Entwurf der EU-Verordnung wird die genauen Regularien vorgeben.

Sinn und Zweck der EU-Verordnung, deren Ansatz ein risikobasierter ist, ist es, Grundrechte zu gewährleisten und gleichzeitig Innovation zu fördern. KI in der Rechtspraxis gibt es, die Entscheidung von small claims läuft schon heute mit Hilfe von KI; eBay und PayPal nutzen es beispielsweise bei Fällen mit kleinen Streitwerten. Kirstin Schwedt zeigte in ihrem Vortrag auch sehr interessante Beispiele für den Einsatz von KI bei Linklaters, beispielsweise im Bereich Predictive Analytics.

Zurück zur EU-Richtlinie. Es ist wichtig, Regularien zu schaffen, die der KI Entfaltungsmöglichkeit geben und sich nicht von anderen Ländern aufgrund zu strenger Regularien technologisch abhängen zu lassen. „Die Nutzung von KI wird sich weiter durchsetzen. Versuchen wir also nicht, den Fortschritt aufzuhalten (und ihn so nur in andere Teile der Welt zu verlagern), sondern ihn aktiv und interdisziplinär mitzugestalten.“, so Kirstin Schwedt.

Wie ist diese Gratwanderung zu schaffen? Allein schon die Nachvollziehbarkeit, die der Entwurf der Richtlinie fordert, lässt den praktischen Einsatz von Deep Learning in der Rechtspraxis demnach eher mau aussehen.

Innovation, Forschungsdrang und Ethik stehen in Opposition – doch ist nicht auch der Mensch in seinen Entscheidungen fehlbar? Wie soll mit dem Thema KI in der Rechtspraxis umgegangen werden? Diese und ähnliche Fragen bildeten den Ausgangspunkt für die rege Diskussion der Teilnehmer nach den Vorträgen, die unter anderem die folgenden spannenden Punkte enthielt:

  • Kann die Sicherheit der Maschinen, die Entscheidungen fällen, gewährleistet werden? Im Hinblick auf Hacker und Manipulationen? Wie sieht es im Vergleich dazu mit der Befangenheit von Schiedsrichtern und die Fehlbarkeit menschlicher Entscheidungen aus?
  • Es braucht Maschinen, die den Sachverhalt erfassen und nachvollziehbar unter das Rechtssystem subsumieren können. So transparent, dass erkennbar ist, wo bzw. welche Schritte gegebenenfalls durch einen Richter zusätzlich geprüft werden müssen.
  • Lesen, Denken, Schreiben – jeder dieser Schritte kann mit KI unterstützt werden und damit an Effizienz gewinnen. Allein schon durch semantische Prüfungen wird nichts mehr übersehen … Der Gesamtprozess jedoch braucht den menschlichen Blick.

Die Richtung ist also klar, die Geschwindigkeit fraglich. Denn je schlauer die KI ist, desto mehr Daten braucht sie. Und daran mangelt es noch, aufgrund verschiedener Rechtssysteme, verschiedener Sprachen etc.

Am Ende waren sich alle Teilnehmer einig: Perspektivisch wird KI sich in der Rechtspraxis in jedem Fall durchsetzen und so selbstverständlich sein, wie heute ein Comparing oder Redlining.

Wann kommt der Roboterrichter ist also nicht die Frage. Sondern: wo kann KI den Anwälten Arbeit abnehmen bzw. diese erleichtern: Entscheidungen vorbereiten, Texte scannen, Klauseln finden.

Dr. David Penner: „Eine sinnvolle Regulierung des Einsatzes von KI im Rechtsbereich sollte stets auch die Bedürfnisse der Kunden bzw. Mandanten im Blick haben – insbesondere den Zusatznutzen, den KI und Digitalisierung im Hinblick auf zeitgemäßen und effizienten Zugang zum Rechtssystem generieren können.“

Wir danken allen Teilnehmern, Referenten und Gestaltern des DIGITALKs für eine weitere, sehr erfolgreiche Ausgabe dieses Formats.

Der nächste DIGITALK ist für September geplant. Wir freuen uns sehr, wenn Sie dabei sind. Die Einladung kommt per E-Mail. Falls wir Ihre E-Mail-Adresse noch nicht haben, nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf.

Der DIGITALK ist unsere inzwischen etablierte Veranstaltungsreihe, die – moderiert von Thomas Wegerich, Herausgeber des Deutschen AnwaltSpiegels und langjähriger Partner von STP – Experten eine virtuelle Plattform bietet, um gemeinsam mit Interessenten über verschiedene, top aktuelle Themen der Rechtsbranche zu diskutieren.

Das Thema Künstliche Intelligenz interessiert Sie und Sie wollen den DIGITALK im Nachhinein hören?

Die Aufzeichnung des DIGITALKs im Audioformat finden Sie hier:

Die Vorträge unserer Referenten aus Kanzlei und Unternehmen finden Sie hier als PDF zum Download.

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